Organisatorisches.

Wenn Sie mich in meiner telefonischen Sprechzeit anrufen, erhalten sie einen Termin zum Erstkontakt (=Sprechstunde). In weiteren so genannten probatorischen Einzelsitzungen, die über Ihre Krankenkasse finanziert werden, können wir dann zusammen klären, inwieweit eine Gruppenpsychotherapie hilfreich sein  könnte und welche Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Schweigepflicht einzuhalten sind.

Die analytische Gruppenpsychotherapie kann über die Krankenkasse finanziert werden, in dem ich in Ihrem Auftrag einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stelle. Die Behandlung sollte mindestens ein Jahr umfassen und findet mit 100 Minuten Sitzungslänge einmal pro Woche statt. Die Gruppensitzungen können auch selbst finanziert werden, um so selbst die Dauer der Gruppenselbsterfahrung bestimmen zu können. Es handelt sich um eine halboffene Gruppe, also wenn jemand sich verabschiedet, kann jemand Neues den Platz einnehmen. In der Regel gehören 6 bis 8 Teilnehmer*innen zu einer Gruppe. Eine Einzeltherapie neben der Gruppentherapie durchzuführen, ist in diesem Konzept nicht vorgesehen.